Eine Stehleiter optimal benutzen
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Um Ihre Stehleiter sicher und optimal zu benutzen, sollten Sie sie regelmäßig warten.
Tipps zur regelmäßigen Wartung gibt es hier.
Es ist sehr wichtig die Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten mit Absturzgefahr einzuhalten.
(siehe: Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen - (TRBS 2121) Bundesrecht)
Offizieller Text
DGUV Information 211-004 - Sicherheitsbeauftragte - Eine wichtige Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz (bisher: BGI 517)
DGUV Information 211-004 - Sicherheitsbeauftragte - Eine wichtige Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz (bisher: BGI 517)
Abschnitt 14 – Leiter - Tritte - Gerüste
Grundsätzlich ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass genügend sichere und für den jeweiligen Einsatzzweck geeignete Aufstiege (z.B. Leitern Tritte, Gerüste) zur Verfügung stehen. Leitern, Tritte und Gerüste müssen den Unfallverhütungsvorschriften und im übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen, aufgebaut und benutzt werden.
Leitern
Auf Leitern dürfen nur Arbeiten geringen Schwierigkeitsgrades ausgeführt werden, d.h. diese Arbeiten dürfen weder einen langen Zeitraum noch erheblichen Aufwand in Zwangslagen erfordern, außerdem soll wenig Material und Werkzeug mitgeführt werden. Andernfalls sind entsprechend den Arbeiten und der Belastung Gerüste zu errichten bzw. zu benutzen. Leitern sind zu pflegen und vor jeder Benutzung auf Schäden zu überprüfen. Schadhafte Leitern z.B. fehlende Sprossen, defekte Scharniere, sind umgehend der Benutzung zu entziehen und fachgerecht zu reparieren. Sind mehrere Leitern im Unternehmen vorhanden, sollte für die regelmäßige Leiterprüfung ein Mitarbeiter des Unternehmens verantwortlich beauftragt werden. Die Ergebnisse sind in ein Kontrollbuch einzutragen.
Leitern sind standsicher aufzustellen, d.h. der Leiterfuß muss in Werkstoff und Ausführung auf den Untergrund, auf den er aufgestellt werden soll, abgestimmt werden, z.B. Gummifüße bei festem Untergrund, Stahlspitzen bei weichem Untergrund.
STEHLEITERN
Eine Unsitte ist es, die Stehleiter als Anlegeleiter zu verwenden. Dadurch werden die Scharniere überbeansprucht, die Standsicherheit der Leiter ist durch die punktförmige Berührung mit dem Erdboden nicht vorhanden und eine Kippgefahr beim Besteigen des "frei in der Luft hängenden" Leiterschenkels besteht. Stehleitern müssen durch ihre Bauart gegen Umstürzen und Auseinandergleiten gesichert sein.
Spreizsicherungen müssen fest mit den Leiterschenkeln verbunden sein. Oberhalb der Gelenke dürfen sich keine Widerlager bilden können. Sind die obersten Sprossen zum Begehen vorgesehen, müssen diese so beschaffen sein, dass ein sicheres Begehen gewährleistet ist.
Grundsätzlich ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass genügend sichere und für den jeweiligen Einsatzzweck geeignete Aufstiege (z.B. Leitern Tritte, Gerüste) zur Verfügung stehen. Leitern, Tritte und Gerüste müssen den Unfallverhütungsvorschriften und im übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen, aufgebaut und benutzt werden.
Leitern
Auf Leitern dürfen nur Arbeiten geringen Schwierigkeitsgrades ausgeführt werden, d.h. diese Arbeiten dürfen weder einen langen Zeitraum noch erheblichen Aufwand in Zwangslagen erfordern, außerdem soll wenig Material und Werkzeug mitgeführt werden. Andernfalls sind entsprechend den Arbeiten und der Belastung Gerüste zu errichten bzw. zu benutzen. Leitern sind zu pflegen und vor jeder Benutzung auf Schäden zu überprüfen. Schadhafte Leitern z.B. fehlende Sprossen, defekte Scharniere, sind umgehend der Benutzung zu entziehen und fachgerecht zu reparieren. Sind mehrere Leitern im Unternehmen vorhanden, sollte für die regelmäßige Leiterprüfung ein Mitarbeiter des Unternehmens verantwortlich beauftragt werden. Die Ergebnisse sind in ein Kontrollbuch einzutragen.
Leitern sind standsicher aufzustellen, d.h. der Leiterfuß muss in Werkstoff und Ausführung auf den Untergrund, auf den er aufgestellt werden soll, abgestimmt werden, z.B. Gummifüße bei festem Untergrund, Stahlspitzen bei weichem Untergrund.
STEHLEITERN
Eine Unsitte ist es, die Stehleiter als Anlegeleiter zu verwenden. Dadurch werden die Scharniere überbeansprucht, die Standsicherheit der Leiter ist durch die punktförmige Berührung mit dem Erdboden nicht vorhanden und eine Kippgefahr beim Besteigen des "frei in der Luft hängenden" Leiterschenkels besteht. Stehleitern müssen durch ihre Bauart gegen Umstürzen und Auseinandergleiten gesichert sein.
Spreizsicherungen müssen fest mit den Leiterschenkeln verbunden sein. Oberhalb der Gelenke dürfen sich keine Widerlager bilden können. Sind die obersten Sprossen zum Begehen vorgesehen, müssen diese so beschaffen sein, dass ein sicheres Begehen gewährleistet ist.