Sind diese Stehleitern nur für Elektriker erlaubt?
Arbeiten unter Spannung dürfen nur mit spezieller Ausbildung ausgeführt werden. Nur speziell ausgebildetes Fachpersonal darf Arbeiten unter Spannung (AuS-Tätigkeiten) ausüben.
Vollkunstoffleiter oder Verbund-Kunststoffleiter auswähen?
Zum einen gibt es Vollkunststoff-Stehleitern, bei denen die Holme und Sprossen aus GFK gefertigt sind. Diese Leitern sind nach Kategorie 1 bis 28.000 Volt geprüft.
Zum anderen wird auch bei den Kunststoffstehleitern wieder ein Materialverbund angeboten, bei denen die Holme aus GFK und die Stufen aus Aluminium hergestellt werden. Verbund-Kunststoffleitern sind nach A1:2004 Kategorie 1 bis 1.000 Volt geprüft.
Stehleiter Experten empfehlen Ihnen daher beim Kauf einer Leiter, neben dem für Sie richtigen Leitertyps, auch die Auswahl des Materials auf den Anwendungsbereich bzw. Einsatzort abzustimmen bzw. zu berücksichtigen.
Was braucht man, um Arbeiten unter Spannung durchführen zu können?
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Arbeiten unter Spannung sind nach DGUV Regel 103-011 (ehemals BGR A3).
Elektrofachkraft, im Ausnahmefall auch elektrotechnisch unterwiesene Person. Befähigte Person ist, wer aufgrund einschlägiger fachlicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung bei den jeweiligen Arbeiten die auftretenden elektrischen Gefährdungen erkennen und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen kann.
In Deutschland sind nur Elektrofachkräfte berechtigt, elektrische Anlagen zu errichten oder zu ändern. Gemäß Europanorm EN 50110-1:2008-09-01 Abschnitt 3.2.3 Elektrofachkraft – ist sie als „eine Person mit geeigneter fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrung, so dass sie Gefahren erkennen und vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können“ definiert.
Für Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind – und dies sind nahezu alle, die mit 230/400 V betrieben werden –, muss die Elektrofachkraft zudem in das Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sein. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.
In den verschiedenen EU-Ländern gibt es unterschiedliche Stellen, bei denen sich Personen registrieren müssen, die in den jeweiligen Ländern elektrotechnische Arbeiten ausführen wollen. Teilweise gilt dies nur für öffentliche Netze, während die Hausinstallation frei umgesetzt werden darf. Die jeweiligen Regeln für die einzelnen Länder müssen im Einzelfall nachgefragt werden, meist sind die nötigen Papiere in der jeweiligen Landessprache auszufüllen. In vielen Fällen können sich Elektrobetriebe hier Hilfe bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer holen.
Was bedeuten den Normen zu Elektrikerleitern?
- CEI EN 50528: Wechselstrom: bis 1000V (Vac) - Gleichstrom: bis 1500V (Vdc) zertifiziert
- CEI EN 61478: bis 36000V zertifiziert